Aktuelles

Corona-Regelungen Markwaldhütte angepasst

AKTUALISIERUNG: Aktuell sind keine Vermietungen der Markwaldhütte möglich. Dies gilt mindestens bis 31. Januar 2021.

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe.

Folgende für den Aufenthalt in der Markwaldhütte relevanten Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:

  • Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).

Nähere Infos in der Verordnung: Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung