Teilnahmebedingungen Ski

Stand: Juli 2003

  1. Veranstalter
    1. Veranstalter ist der Ski-Club Karlsruhe e.V., Büchiger Allee 19, 76131 Karlsruhe.
    2. Der Veranstalter wird durch das Ski- und Snowboardlehrteam im weiteren, durch die Kurs- und Freizeitleiter im engeren Sinne vertreten.
  2. Kurse und Freizeiten
    1. Kurse bestehen aus einer oder mehreren Eintagesfahrten ohne Übernachtung. Ein Kurs beinhaltet weiter Ski- oder Snowboardunterricht und Betreuung durch unsere qualifizierten Übungsleiter. Der Veranstalter ist stets bemüht, die Kursgruppen gemäß der Leistungs- und Alterstufe zu bilden. Dies setzt eine ausreichende Teilnehmerzahl voraus.
    2. Freizeiten sind Mehrtagesfahrten mit mindestens einer Übernachtung am Zielort. Die Betreuung ergibt sich aus der Ausschreibung.
  3. Ausschreibung
    1. Auschreibung im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist zum einen das gedruckte offizielle Wintersportprogramm des Veranstalters, zum anderen die offizielle Internetseite www.ski-club-karlsruhe.de. Irrtümer in den Ausschreibungen sind vorbehalten.
  4. Leistungen, Preise
    1. Leistungen bei Kursen und Freizeiten ergeben sich aus den Ausschreibungen. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen (z.B. gemeinsame Anfahrt) besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    2. Preise für Kurse und Freizeiten ergeben sich aus den Ausschreibungen. Preise gelten in Euro pro Person. Änderungen wegen etwaiger Valuta-Schwankungen oder Tariferhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  5. Anmeldung, Bezahlung
    1. Die Anmeldung erfolgt verbindlich und schriftlich beim in der Ausschreibung genannten Veranstaltungsleiter bzw. bei der in der Ausschreibung genannten Anmeldestelle.
    2. Bei Kursen und Freizeiten bis zu 2 Ski- oder Snowboardtagen ist mit der Anmeldung der volle Preis zu entrichten. Bei Freizeiten mit mehr als 2 Ski- oder Snowboardtagen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung von 100,00 EUR pro Person zu entrichten. Der Rest des Preises ist spätestens bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn zu zahlen.
  6. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung
    1. Der Rücktritt wird wirksam mit dem Tage, an welchem die schriftliche Erklärung bei dem in der Ausschreibung genannten Veranstaltungsleiter oder der genannten Anmeldestelle eingeht.
    2. Bei Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung entstehen nachfolgende Kosten aufgrund unserer Aufwendungen:
      Bei Kursen: bis 8 Tage vor Beginn 30% der Kursgebühr. Bei Absage ab 7 Tagen vor Kursbeginn oder Nichtantritt des gebuchten Kurses ist der volle Kurspreis zu begleichen.
      Bei Freizeiten: bis 30 Tage vor Freizeitbeginn 10%, bis 22 Tage vor Freizeitbeginn 30% und bis 15 Tage vor Freizeitbeginn 50% des Freizeitpreises. Bei Absage ab 14 Tagen vor Freizeitbeginn oder Nichtantritt der gebuchten Freizeit ist der volle Freizeitpreis zu begleichen.
    3. Auf schriftlichen Wunsch nehmen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchung der Anmeldung vor. Hierfür erheben wir eine Gebühr von 10,00 EUR pro Person. Nach dieser Frist werden Umbuchungen wie ein Rücktritt behandelt.
  7. Absage durch den Veranstalter
    1. Wird eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, den Kurs oder die Freizeit bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Bereits bezahlte Kurs- und Freizeitpreise werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
  8. Durchführung, Ablauf
    1. Kurse: Kursbeginn und Kursdauer sowie evtl. Abfahrtsort und Abfahrtszeit sind verbindlich in den Auschreibungen festgelegt. Bei unvorhersehbaren Schnee- und Witterungsbedingungen kann der Veranstalter den Kursbeginn verschieben oder die Kursdauer ändern, wenn eine sinnvolle Durchführung nicht gewährleistet ist. Zeitpunkt und Art der Bekanntgabe von Änderungen sind in den Ausschreibungen genannt.
    2. Freizeiten: Freizeiten werden unabhängig von der Schnee- und Wetterlage durchgeführt. Sollte am jeweiligen Zielort kein uneingeschränkter Skibetrieb möglich sein, wird je nach Möglichkeit auf andere Skigebiete ausgewichen oder ein Ersatzprogramm geboten. Insoweit sind keine weitergehenden Ansprüche des Kursteilnehmers gegeben.
  9. Versäumte Kurstage
    1. Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt oder anteilig Rückerstattet werden. Ausnahmen sind:
      1. Kurstage, die aufgrund der Schnee- und Witterungsverhältnisse nicht durchgeführt werden konnten und daher abgesagt wurden.
      2. Verletzungen während des Kurses, die dem Veranstaltungsleiter gemeldet und ärztlich bestätigt wurden und deretwegen eine weitere Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich ist.
  10. Teilnahmevoraussetzung, Haftung
    1. Die Teilnahme an den Kursen und Freizeiten ist nur mit geeigneter Wintersportausrüstung möglich. Der Veranstalter sowie seine Übungsleiter sind nicht befugt, Einstellungen an der Ausrüstung von Teilnehmern vorzunehmen. Insofern empfehlen wir vor Antritt der Veranstaltung die Überprüfung der Ausrüstung durch ein vom DSV/FDS anerkanntes Fachgeschäft.
    2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter sowie seine Vertreter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, Beschädigungen, Verluste, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten während der Durchführung der Veranstaltung.
    3. Zur Absicherung der in b) genannten Risiken empfiehlt der Veranstalter allen Teilnehmern, für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser sollte gegebenenfalls auch im Ausland gelten. Der Veranstalter empfiehlt die DSV-Versicherung.