Nutzung der Markwaldhütte
Die Nutzung der Markwaldhütte unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen in eingeschränkter Form ist möglich.
Durch den Ski-Club Karlsruhe wurde ein Hygienekonzept entwickelt, dass die Basis für eine Nutzung darstellt. Ein entsprechender Zusatz zum Mietvertrag ist verbindlicher Teil des Mietvertrages.
Nutzerkreis:
Die Nutzung ist auf Basis der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16. September 2021 unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:
- Geimpfte oder genesene Personen (2G-Regelung)
Ausnahmen von der 2G-Beschränkung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
Da wir verpflichtet sind, den Status zu überprüfen, muss der Status dem Hüttenwart des SCK im Vorfeld des Besuchs durch Übermittlung eines Nachweises bekanntgegeben werden. Die Bescheinigung über eine Genesung darf nicht älter als sechs Monate sein.