Corona-Regelungen im Bootshaus des SCK – angepasst
Mit Wirkung Mittwoch 30.9. ist die bisher teils freiwillige Regelung des Maskentragens in Sportanlagen und Gaststätten in eine verpflichtende Regelung geändert worden. Daher müssen wir darauf bestehen – und bitten dies auch konsequent einzuhalten.
Die neuen Regelungen betreffen uns in allen Räumlichkeiten des Vereins (hier auszugsweise…):
- Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten etc., wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Ausgabetresen.
- Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht.
- Verantwortliche müssen Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen bzw. Geschäfte über die Maskenpflicht informieren.
- Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Wir möchten darum bitten, sich an die Regelungen zu halten und im Bootshaus – auch auf dem Weg zum elektronischen Fahrtenbuch im Flurbereich – den Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Wer mit dem Boot unterwegs sein will, muss sich ins Fahrtenbuch eintragen, damit wir auch den Dokumentationsverpflichtungen nachkommen können.
Ansprechpartner:
Dieter König
Ski-Club Karlsruhe e.V.
Abt.Ltg. Wassersport